Skip to content Skip to footer
Verein · Ordnungen

Wahlordnung des Südharzer Volleyballclubs Nordhausen e. V.

Die Wahlordnung legt fest, wer wählen darf, wer gewählt werden kann und wie Wahlen im Verein ablaufen.

Beschlossen am 27.10.2025Gilt für alle Wahlen
PDF herunterladen
Inhalt
  1. § 1Geltungsbereich
  2. § 2Wahlleiter
  3. § 3Wahlberechtigte Mitglieder
  4. § 4Wählbare Mitglieder
  5. § 4Grundsätze der Wahl
  6. § 5Inkrafttreten
§ 1

Geltungsbereich

Die Wahlordnung des „Südharzer Volleyball Club Nordhausen e.V." gilt für sämtliche durchzuführenden Wahlen des Vereins.

§ 2

Wahlleiter

Die Wahl wird durch einen Wahlleiter geleitet, der durch die Grundsätze der Geschäftsordnung § 11 Wahlen zu beachten. Der Wahlleiter kann selbst nicht für eine Wahlfunktion kandidieren.

§ 3

Wahlberechtigte Mitglieder

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder die das 15. Lebensjahr vollendet haben.

§ 4

Wählbare Mitglieder

Wählbar in ein Organ sind nur volljährige Mitglieder. Für den ehrenamtlichen Vorstand und die Prüforgane können Sportfreundinnen und Sportfreunde, die auch hauptamtlich in der Geschäftsstelle tätig sind kandidieren.

§ 4

Grundsätze der Wahl

(1)
Wahlen sind offen durchzuführen. Die Mitglieder stimmen mit Handzeichen ab.
(2)
Abwesende können gewählt werden, sofern eine schriftliche Bereitschaftserklärung zur Kandidatur vorliegt.
(3)
Steht für ein Wahlamt nur ein Kandidat zur Wahl, ist dieser gewählt, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht.
(4)
Stehen mehrere Kandidaten zur Wahl, ist derjenige gewählt der die einfache Stimmenmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
(5)
Bei der Wahl der Mitglieder der Prüforgane sind diejenigen Kandidaten gewählt, welche die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen.
(6)
Auf der Basis der in der Satzung festgelegten zahlenmäßigen Stärke des jeweils zu wählenden Organs erfolgt die Aufstellung der Kandidaten und deren Wahl in getrennten Wahlgängen. Die Reihenfolge der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes regelt die Satzung, dieses trifft gleichfalls auf die Prüforgane zu.
(7)
Jedes stimmberechtigte Mitglied hat das Recht, zu den Kandidatenvorschlägen zu sprechen, Fragen zu stellen, Einwände gegen Kandidaten zu erheben und neue Vorschläge zu unterbreiten.
(8)
Die Kandidaten stellen sich vor und beantworten an sie gerichtete Fragen
(9)
Die Wahlversammlung entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit über die Aufnahmen in die Kandidatenliste.
(10)
Die Wahl ist in einem Protokoll festzuhalten und auf Verlangen der Mitglieder vorzuzeigen.
(11)
Im Grundsatz sind sämtliche Positionen der Geschäftsordnung §11 Wahlen zu beachten.
(12)
Wahlen können bis zu drei Wahldurchgänge innerhalb einer Mitgliedergliederversammlung durchlaufen, wenn Sie im ersten und zweiten Wahlgang nicht die nötige Mehrheit erhalten haben. Zwischen den Wahlgängen ist eine offene Aussprache durchzuführen.
§ 5

Inkrafttreten

Diese Wahlordnung wurde bei der Vorstandsitzung am 27.10.2025 in Nordhausen beschlossen.

Die verbindliche Fassung als PDF zum Ausdrucken

PDF herunterladen
Logo SVC Nordhausen Südharzer Volleyballclub Nordhausen e. V.

Leidenschaft, Teamgeist und Volleyball für alle Altersklassen – mitten im Harz.

So findest du uns

Verein

Mitglieder

© 2026 Südharzer Volleyballclub Nordhausen e. V.