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Verein · Ordnungen

Jugendordnung des Südharzer Volleyballclubs Nordhausen e. V.

Die Jugendordnung beschreibt, wer zur Vereinsjugend gehört, welche Aufgaben sie hat und wie sie sich selbst organisiert.

In Kraft seit 27.10.20257 Paragraphen
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Inhalt
  1. § 1Geltungsbereich
  2. § 2Zugehörigkeit
  3. § 3Aufgaben
  4. § 4Jugendwart/in
  5. § 5Zuständigkeit
  6. § 6Jugendversammlung
  7. § 7Inkrafttreten
§ 1

Geltungsbereich

Die Jugendordnung des „Südharzer Volleyball Club Nordhausen e.V." gilt für sämtliche durchzuführenden Jugendaktivitäten und Jugendmitglieder des Vereins.

§ 2

Zugehörigkeit

Zur Vertretung und Wahrnehmung jugendspezifischer Interessen und Bedürfnisse, insbesondere zur Organisation und Durchführung interessanter Jugendarbeit, schließen sich die Jugendlichen des SVC Nordhausen e. V. zur Vereinsjugend zusammen.

Zur Vereinsjugend gehören alle Mitglieder des SVC Nordhausen e.V. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr sowie alle gewählten und berufenen Mitarbeiter in der Jugendarbeit des Vereins.

§ 3

Aufgaben

Die Vereinsjugend stellt sich folgende Aufgaben:

  • Gestaltung eines regelmäßigen und interessanten Übungs- und Wettkampfbetriebes.
  • Planung, Organisation und Durchführung von gemeinsamen Freizeitaktivitäten,
  • Förderung von nationalen und internationalen Begegnungen, Bildungsmaßnahmen, kulturellem Austausch und geselligen Veranstaltungen.
  • Organisation von Maßnahmen für nichtorganisierte Jugendliche (Spielfeste, Sportwerbetage usw.)
  • Das Werben von interessierten Jugendlichen für den Verein und seine Aktivitäten.
  • Zusammenarbeit mit anderen Jugendgruppen.
§ 4

Jugendwart/in

(1)
Die Vereinsjugend wählt in der Wahlversammlung den Jugendwart.
(2)
Der Jugendwart/in vertritt die Vereinsjugend nach innen und außen.
(3)
Er ist stimmberechtigtes Mitglied im Vorstand des Vereins.
(4)
Die Wahl durch die Vereinsjugend findet in der Mitgliederversammlung im Rahmen der allgemeinen Wahlversammlung statt und unterliegt den Grundsätzen der Wahlordnung.
§ 5

Zuständigkeit

(1)
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben wird der Vereinsjugend im Rahmen des Haushaltsplanes ein eigenständiges Budget erteilt.
(2)
Sie wirtschaftet eigenverantwortlich mit den ihr vom Verein zur Verfügung gestellten Mitteln sowie anderen Zuschüssen, Spenden und sonstigen Einnahmen.
(3)
Der Nachweis über die sachgerechte Verwendung der Mittel erfolgt innerhalb der Jugendabteilung.
(4)
Gegenüber dem Vereinsvorstand bzw. dem vom Vorstand Beauftragten ist die Jugendabteilung rechenschaftspflichtig, wobei Einblick in die Nachweisführung zu geben ist.
§ 6

Jugendversammlung

Zur Durchführung von Veranstaltungen und Versammlungen der Jugend können Jugendversammlungen durchgeführt werden. Sie unterliegen dem allgemeinen Grundsatz der Geschäftsordnung.

Eingaben zur Jugendordnung sowie vorgenommene notwendige Veränderungen müssen vom Vorstand des Vereins bestätigt werden.

§ 7

Inkrafttreten

Diese Jugendordnung wurde in der Mitgliederversammlung vom 27.10.2025 des SVC Nordhausen e.V. beschlossen und vom Vorstand des SVC Nordhausen e.V. bestätigt.

Sie tritt am 27.10.2025 in Kraft.

Die verbindliche Fassung als PDF zum Ausdrucken

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