Jugendordnung des Südharzer Volleyballclubs Nordhausen e. V.
Die Jugendordnung beschreibt, wer zur Vereinsjugend gehört, welche Aufgaben sie hat und wie sie sich selbst organisiert.
Inhalt
Geltungsbereich
Die Jugendordnung des „Südharzer Volleyball Club Nordhausen e.V." gilt für sämtliche durchzuführenden Jugendaktivitäten und Jugendmitglieder des Vereins.
Zugehörigkeit
Zur Vertretung und Wahrnehmung jugendspezifischer Interessen und Bedürfnisse, insbesondere zur Organisation und Durchführung interessanter Jugendarbeit, schließen sich die Jugendlichen des SVC Nordhausen e. V. zur Vereinsjugend zusammen.
Zur Vereinsjugend gehören alle Mitglieder des SVC Nordhausen e.V. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr sowie alle gewählten und berufenen Mitarbeiter in der Jugendarbeit des Vereins.
Aufgaben
Die Vereinsjugend stellt sich folgende Aufgaben:
- Gestaltung eines regelmäßigen und interessanten Übungs- und Wettkampfbetriebes.
- Planung, Organisation und Durchführung von gemeinsamen Freizeitaktivitäten,
- Förderung von nationalen und internationalen Begegnungen, Bildungsmaßnahmen, kulturellem Austausch und geselligen Veranstaltungen.
- Organisation von Maßnahmen für nichtorganisierte Jugendliche (Spielfeste, Sportwerbetage usw.)
- Das Werben von interessierten Jugendlichen für den Verein und seine Aktivitäten.
- Zusammenarbeit mit anderen Jugendgruppen.
Jugendwart/in
Zuständigkeit
Jugendversammlung
Zur Durchführung von Veranstaltungen und Versammlungen der Jugend können Jugendversammlungen durchgeführt werden. Sie unterliegen dem allgemeinen Grundsatz der Geschäftsordnung.
Eingaben zur Jugendordnung sowie vorgenommene notwendige Veränderungen müssen vom Vorstand des Vereins bestätigt werden.
Inkrafttreten
Diese Jugendordnung wurde in der Mitgliederversammlung vom 27.10.2025 des SVC Nordhausen e.V. beschlossen und vom Vorstand des SVC Nordhausen e.V. bestätigt.
Sie tritt am 27.10.2025 in Kraft.
Die verbindliche Fassung als PDF zum Ausdrucken
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