Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur vom Vorstand geändert und beschlossen werden.
Grundsätzlich sind alle finanziellen Verpflichtungen per Lastschrifteinzug bzw. Dauerauftrag zu zahlen.
Der Vorstand beschließt die Höhe des Beitrages, die Aufnahmegebühr und die Umlagen. Ebenso legt er die Gebühren fest.
Volleyball AktivTeilnahme an Landesmeisterschaften, Ligaspielbetriebe, Pokalspielbetriebe, Meisterschaften
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren48,00 € / Halbjahr
Erwachsene60,00 € / Halbjahr
Vereinsmitglieder mit Doppelspielrecht in einem anderen Verein
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren30,00 € / Halbjahr
Erwachsene45,00 € / Halbjahr
FreizeitvolleyballJungendspieler ohne Teilnahme am Landesspielbetrieb oder Ligaspielbetrieb, Auszubildende, Studenten, Rentner, Freizeitvolleyballer
Beitrag48,00 € / Halbjahr
Fördernde Mitglieder
Passive Mitglieder Bronze25,00 € / Halbjahr
Passive Mitglieder Silber50,00 € / Halbjahr
Passive Mitglieder Gold90,00 € / Halbjahr
Beitragsfrei
Ehrenmitgliederbeitragsfrei
Vertraglich gebundene Übungsleiter mit mind. 2 h Trainingszeit in der Wochebeitragsfrei
Vorstandsmitgliederbeitragsfrei
Beitragsbefreite Mitglieder können jedoch fördernde Mitglieder sein. Sie sind nicht von entsprechenden Gebühren befreit.
(1)Für die Beitragshöhe ist der am 01. Januar des jeweiligen Jahres bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
(2)Der Beitrag für Familienmitglieder wird auf 80% des ursprünglichen Betrages festgesetzt.
(3)Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der vorgegebenen Beiträge.
(4)Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen. Insbesondere der o. g. Mitgliedsform.
(5)Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zu den jeweiligen Fälligkeiten vom Girokonto abgebucht. Zahlungen per Dauerauftrag sind ebenfalls möglich.
(6)Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren bzw. im Dauerauftrag teilnehmen, entrichten ihre Beiträge entsprechend der jeweiligen Fälligkeit. Es ist eine Bearbeitungsgebühr von zusätzlich 5,00 € zu zahlen.
(7)Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 10,00 € pro Mahnung erhoben.
(8)Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, werden die entstehenden Bankgebühren durch das Mitglied getragen.
(1)Aufnahmegebühren
einmalig25,00 €
Diese beinhaltet die Teilhabe an dem im Trainings- sowie Spielbetrieb notwendigen Ausstattungen, Hallen- sowie Beachanlagen Mieten und sonstigen Auslagen des Vereins.
(2)Volleyball AktivTeilnahme an Landesmeisterschaften, Ligaspielbetriebe, Pokalspielbetriebe, Meisterschaften für den Südharzer Volleyballclub e.V.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren10,00 € / Jahr für den Kinder / Jugendspielpass TVV
Erwachsene25,00 € / Jahr für den Erwachsenspielpass TVV
Vereinsmitglieder mit Doppelspielrecht in einem anderen Verein
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren – wird von dem Verein erhoben für den gespielt wird10,00 € / Jahr für Kinder / Jugendspielpass TVV
Erwachsene – wird von dem Verein erhoben für den gespielt wird25,00 € / Jahr Erwachsenenspielpass TVV
Weitere Mitgliedsformen
Freizeitvolleyball (Jungendspieler ohne Teilnahme am Landesspielbetrieb oder Ligaspielbetrieb, Auszubildende, Studenten, Rentner, Freizeitvolleyballer)Keine Lizenzgebühren
Fördernde MitgliederKeine Lizenzgebühren
Ehrenmitgliederkeine Lizenzgebühren
Vertraglich gebundene Übungsleiter mit mind. 2 h Trainingszeit in der Wochedie jeweilige Lizenzgebühr seiner / ihrer Altersklasse
(3)Übungsleiter Aus- und Weiterbildungen für den Südharzer Volleyball Club e.V. werden vom Vorstand beschlossen und Lizenzgebühren werden vom Verein übernommen. Der Verein behält sich vor, entstandene Lizenzgebühren vom jeweiligen Trainer bei Ausscheiden aus dem Verein zurückzufordern.
(4)Schiedsrichter Aus- und Weiterbildungen ab Klasse C für den Südharzer Volleyball Club e.V. werden vom Vorstand beschlossen und Lizenzgebühren werden vom Verein übernommen. Der Verein behält sich vor, entstandene Lizenzgebühren vom jeweiligen Schiedsrichter bei Ausscheiden aus dem Verein zurückzufordern.
(5)Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Trainingslager usw.) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen durch den Vorstand festzulegen sind.
§ 5Unentgeltliche Arbeitsleistungen
Alle Mitglieder des Vereins die das 15. Lebensjahr vollendet haben sind zur Erbringung von 4 Stunden pro Jahr unentgeltlichen Arbeitsleistungen verpflichtet. Können diese nicht geleistet werden, so kann diese Leistung auch durch Zahlung eines Geldbetrages erbracht werden. Der Stundensatz zur Verrechnung der Arbeitsleistung beträgt 10,00 €.
Dieses soll dem Zwecke des gemeinsamen Vereinslebens dienen und die Verantwortlichen bei sportlichen Veranstaltungen entlasten.
Die Beitrags-, Gebühren und Umlagen Erhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
§ 7Zahlungstermine für Überweisungen
Überweisungen
(1) 1. Halbjahrzum 31.01. des laufenden Jahres
(2) 2. Halbjahrzum 31.07. des laufenden Jahres
(3) Gebühr Spielerpasszum Zeitpunkt Meldung des Spielers in SAMS
(4) Monatliche Zahlungenbis zum 15. des jeweiligen Monats
§ 8Abbuchungstermine für Teilnehmer am Lastschriftverfahren
Lastschrift
(1) halbjährliche Abbuchungenzum 15.01. und 15.07. des laufenden Jahres
(2) monatliche Abbuchungenzum 15. des jeweiligen Monats
(3) Gebühr Spielerpasszum Zeitpunkt Meldung des Spielers in SAMS
(4) Aufnahmegebühreinmalig zum 15. des jeweiligen Folgemonats der Aufnahme
(5) jährliche Zahlweisewird am 15.01 des laufenden Jahres eingezogen
Überweisungen sind auf ein vom Vorstand bekannt gegebenes Konto vorzunehmen. Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlung anerkannt.
Der Austritt aus dem Verein (Kündigung) erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Die Kündigungsfrist beträgt drei Wochen zum Halbjahresende (30.06., 31.12.).
Dem ausscheidenden Mitglied steht kein Anspruch auf Rückzahlung der bereits gezahlten Gebühren und Beiträge zu.
Der Vorstand des Vereins behält sich vor, insbesondere bei § 4 Gebühren gesonderte Befreiungen anzuwenden. Dieses kann bei ausreichenden Mitteln die Lizenzgebühren sowie die Aufnahmegebühr betreffen.
Die gültige Beitragsordnung vom 29.05.2024 wurde in sämtlichen § verändert bzw. ergänzt und tritt in der neuen Form wie vorstehend als Beitragsordnung des Südharzer Volleyball Club e.V. mit Beschluss des Vorstandes vom 27.10.2025. zum 01. Januar 2026 in Kraft.